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Fahrdienstservice

Ansprechpartner

Patrick Forsch
Leitung Fahrdienst

p.forsch@kv-kls.drk.de
Barbarossastraße 27
67655 Kaiserslautern
Fax: 0631/ 800 93 155

Krankenfahrten
Im Gegensatz zur Notfallrettung, bei der es um akute Notfälle geht, haben Krankenfahrten nichts mit Eile, Blaulicht und Martinshorn zu tun.

Krankenfahrten sind für Menschen, die während des Transportes keine medizinische fachliche Betreuung benötigen, aber aufgrund Ihres Zustandes kein Taxi in Anspruch nehmen können – zum Beispiel, da Sie nur liegend transportiert werden können.

Wer kann den unqualifizierten Krankentransport in Anspruch nehmen?
Um eine Krankenfahrt in Anspruch nehmen zu können, muss die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse nach SGB V stehen. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise für eine Behandlung zu einem Arzt fahren müssen. Wollen Sie nur ein Rezept oder einen Befund abholen und / oder kein medizinischer Grund liegt für Ihren Besuch vor, kann der Arzt keine Verordnung ausstellen.
 

Kosten und Preise einer Krankenfahrt

Kosten für gesetzlich Versicherte: Voraussetzung für eine Kostenübernahme der Krankenfahrt durch Ihre Krankenkasse, ist die Verordnung (sog. Transportschein) Ihres Arztes und die Genehmigung Ihrer Krankenkasse.

Folgende Versicherte müssen den Transport nicht mehr vorab bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen:
Schwerbehinderte mit Merkzeichen

  • „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung
  • „BI“ für Blindheit oder
  • „H“ für Hilflosigkeit

im Schwerbehindertenausweis.

KRANKENTRANSPORT
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0631/ 19 2 19
Mo. - Fr. von 07.00 - 17.30 Uhr
Wir beraten Sie gerne

Pflegebedürftige mit

  • Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung
  • Pflegegrad 4 oder 5

im Pflegebescheid.


Als gesetzlicher Versicherter übernehmen Sie zehn Prozent der Kosten pro Transport. Allerdings darf die Zuzahlung maximal zehn Euro betragen und ist auf ein Minimum von fünf Euro festgelegt worden.

Kosten für Privatversicherte: Erhalten Sie als Privatpatient eine Krankenbeförderung, sind Sie zunächst Selbstzahler und gehen in Vorleistung. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die vollen Kosten des Transportes.

Kosten für Selbstzahler: Für Selbstzahler fällt eine Einsatzpauschale an. Hinzu kommen die gefahrenen Kilometer. Zu einem Selbstzahler werden Sie, wenn für einen Transport kein medizinischer Grund vorliegt.

Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und wir helfen Ihnen weiter.