Kinderkrankenpflege
Ansprechpartner
Tina Geib
Leitung Sozialstation
Sozialstation@kv-kls.drk.de
Tel: 0631 310 90 339
Barbarossastraße 27
67655 Kaiserslautern
Wir betreuen Ihr Kind dort, wo es zu Hause ist.
Die häusliche Kinderkrankenpflege ist in erster Linie ein Angebot an Eltern akut erkrankter und chronisch kranker Kinder in deren häuslicher Umgebung. Diese Unterstützung ist ausgerichtet auf die bereits vorhandene, individuell unterschiedliche Pflegebedürftigkeit des Kindes, der Pflegefähigkeit und Pflegemöglichkeiten der Eltern.
Ziel der ambulanten Kinderkrankenpflege:
- Krankenhausaufenthalte werden vermieden oder verkürzt
- Pflege in vertrauter familiärer Umgebung
- Hospitalismus und Trennungstraumen können vermieden werden
- Familie als zentraler Bezugspunk im Leben eines Kindes kann in die Pflege mit einbezogen werden (Stärkung der elterlichen Pflegekompetenz)
- Häusliche Kinderkrankenpflege berücksichtigt die sozialen, kulturellen und religiösen Besonderheiten des jeweiligen Kindes und seiner Familie und unterstützt so eine weitestgehend Selbstbestimmte Lebensführung.
- Pflege vor Ort kann einen Beitrag zur Gesundheitserziehung leisten.
Unsere Leistungen
- Versorgung nach Krankenhausaufenthalten
- Versorgung akut kranker Kinder
- Durchführung ärztlicher Verordnungen
- Anleitung der Eltern zur Pflege und Ernährung von Früh - bzw. Mangel- und Risikogeborenen
- Überwachung der Beatmung
- Pflege von körperlich und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen
- Psychosoziale Betreuung von Familien mit besonderer Problemstellung
- Pflege von chronisch kranken Kindern (onkologische und hämatologische Erkrankungen; neurologische Erkrankungen; Herz- Kreislauferkrankungen; Erkrankungen der Atemwegsorgane (Mukoviszidose); Erkrankungen des Verdauungstraktes; muskuläre Erkrankungen; Erkrankungen des Immunsystems (Aids, Rheuma, Autoimmunerkrankungen, Allergien); Nierenerkrankungen; Stoffwechselstörungen; Hauterkrankungen)
Grundsätzlich kommen examinierte Kinderkrankenschwestern/ -pfleger zum Einsatz.
Qualitätssicherung durch fortlaufende Schulungen, insbesondere in Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die sich mit der Pflege und Betreuung von Kindern beschäftigen, Bundesverband Häusliche Krankenpflege e.V. (BHK) und den kooperierenden Krankenhäusern.
Im Einzelfall ist das Hospitieren in der entlassenden Kinderklinik möglich, wenn dies der jeweiligen speziellen Pflegesituation des kranken Kindes entspricht.
Gemäß den Absprachen mit den Kostenträgern werden die Leistungsentgelte (Sondervereinbarungen) den Krankenkassen in Rechnung gestellt.