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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Ansprechpartner

Tobias Lenz
Rettungsdienstleitung
DRK-Rettungsdienst Westpfalz GmbH

t.lenz@kv-kls.drk.de
Tel: 0631 800 93 120
Barbarossastraße 27
67655 Kaiserslautern

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.

Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder  sozialer Berufe kennen zu lernen. Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.

Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet.

Welche Einsatzplätze stehen zur Verfügung?

  • Mobiler Sozialer Dienst
  • individuelle Betreuung von Menschen mit Behinderung
  • im Rettungsdienst
  • MenüService
  • Flüchtlingsheim

Der Einsatz beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres (Ausnahmen sind bei einigen Trägern möglich). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld. Unterkunft und Verpflegung werden gestellt bzw. erstattet. Für die Zeit des FSJ gilt eine beitragsfreie Sozialversicherung.

Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK Träger oder Einsatzstelle können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.