Erste Hilfe im Betrieb
In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.
Ansprechpartner
Beatrix Seeger
DRK Akademie
b.seeger@kv-kls.drk.de
Tel: 0631 - 80093 182
Barbarossastraße 27
67655 Kaiserslautern
Die Zahl der so genannten betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt.
Im gewerblichen Bereich gibt es weitere umfangreiche Regelungen zur Ersten Hilfe. Auf der Internet-Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) finden Sie jederzeit aktuelle Informationen.
Informationen aus dem Fachbereich Erste Hilfe der DGUV:
• Vorschriften und Regeln
• Aktuelle Meldungen
• Erste Hilfe Material
Verbandkasten-Inhalte sind durch DIN-Normen geregelt.
Der Inhalt der Verbandkästen ist in verschiedenen Normen festgelegt. Die wichtigsten Normen sind:
- DIN 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B (sog. KFZ- Verbandkasten)
- DIN 13167 Erste-Hilfe-Material für Krafträder
- DIN 13157 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C (sog. kleiner Betriebsverbandkasten)
- DIN 13169 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E (sog. großer Betriebsverbandkasten)
Die Aus- und Fortbildungskurse für die Erste Hilfe im Betrieb bietet Ihnen die DRK Akademie Kaiserslautern an:
DRK AKADEMIE
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit zur Weiterbildung und beruflichen Qualifizierung!
Seminarort: Deutsches Rotes Kreuz, Barbarossastraße 27, 67655 Kaiserslautern oder inhouse in Ihrem Betrieb
Seminargebühren: Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift 1). Hierbei gibt es verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren muss. Wir sind von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als „Stelle für die die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ (3.1019) anerkannt.
HINWEIS:
Betriebliche Ersthelfer*innen besuchen den Erste Hilfe Kurs nur dann kostenlos, wenn ein ausgefülltes BG-Abrechnungsformular zum Kurs mitgebracht wird. WICHTIG: Bitte vollständige Angaben machen! Der Stempel der Firma, die Unterschrift des Vorgesetzten, die zuständige Berufsgenossenschaft und die BG-Mitgliedsnummer, müssen auf dem Abrechnungsformular vollständig angegeben sein.
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift 1). Hierbei gibt es verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren muss.
Hier finden Sie Informationen Ihrer Berufsgenossenschaft zur Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse:
- DGUV: Die Teilnahme am Kurs ist ohne Vorab-Kostenzusage möglich. Hier finden Sie die Ansprechpartner der einzelnen Unfallversicherungsträger, bei denen Sie sich über die Kostenübernahme informieren können
- UK RLP: Hier benötigen Sie vorab eine Kostenzusage
- BGW: Hier benötigen Sie vorab eine Kostenzusage
- BGN: Die Formulare müssen direkt bei der BG beantragt werden
- UVB: Hier benötigen Sie vorab eine Kostenzusage
Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.