Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung/ Patientenverfügung
Ansprechpartner
Marlene Ruppert
Betreuungsverein
m.ruppert@kv-kls.drk.de
Tel: 0631 - 80093 141
Barbarossastraße 27
67655 Kaiserslautern
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird (§ 1896 BGB).
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Mit diesen drei Rechtsinstituten der persönlichen Vorsorge regeln Sie in guten Zeiten, wer für Sie handeln kann und soll wenn Sie es einmal selbst nicht mehr können. An diesem Abend werden Sie über diese drei Möglichkeiten informiert und Sie erhalten ausführliches Infomaterial dazu.
Zielgruppe: Interessierte & alle, die für sich oder andere eine persönliche Vorsorge treffen wollen
Seminardauer/-zeiten: 18:00 – 19:30 Uhr
Seminartermin: Seminartermine & Online-Anmeldung
Seminarort: Deutsches Rotes Kreuz, Barbarossastraße 27, 67655 Kaiserslautern
Seminargebühren: Keine
Referentin: Martina Bürger / Leiterin des DRK Betreuungsvereins
Um besser planen zu können, bitten wir bei allen Angeboten um Anmeldung.