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Beratung zu Mutter-Kind-KurenBeratung zu Kuren für Mutter oder Vater und Kind

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Beratung zu Kuren für Mutter oder Vater und Kind

Ansprechpartner

Katrin Pinske
Mutter-/ Vater-Kind-Kuren 

k.pinske@kv-kls.drk.de
Tel: 0631 - 80093 106
Barbarossastraße 27
67655 Kaiserslautern

Wozu sind Kuren für Mutter oder Vater und Kind?

Manchmal ist man erschöpft.
Von der Erziehung und dem Haushalt.
Oder von der Arbeit oder weil Sie jemanden pflegen.
Oder es gibt einen anderen Grund.
Das kostet viel Kraft.
Und es kann Sie krank machen.

An wen richten sich unsere Angebote?

  • Mütter mit ihren Kindern oder allein
  • Väter mit Kindern

Die typischen Aufgaben in diesem Bereich sind Hilfen und Beratungen für Mütter, die sich überfordert, erschöpft, müde und kraftlos fühlen, an Ängsten , Schlafstörungen und Nervosität leiden oder wenn das Kind häufig krank, entwicklungsverzögert bzw. von einer Behinderung betroffen ist.

  • Wir beraten Sie in allen Fragen von Müttern- und Mutter-Kind-Kuren
  • Wir vermitteln Ihnen einen Kurplatz in einem von Ihrem Arzt empfohlenen Klima und bleiben auch Ansprechpartner während und nach der Kurmaßnahme
  • Wir stellen der Antrag bei Ihrer Krankenkasse für die Kostenübernahme 
  • Wir informieren Sie über Kurheime in ganz Deutschland

Wie stellt man einen Antrag?

Für eine Kur müssen Sie einen Antrag stellen.
Jede Mutter und jeder Vater kann den Antrag stellen.
Ihre Kranken-Kasse bezahlt die Kur.
Dazu brauchen Sie nur einen Zettel von Ihrem Arzt.
Man sagt auch:
Ein Attest.

Das Deutsche Rote Kreuz kann Sie zu diesem Thema beraten.
Auch bevor Sie mit einem Arzt darüber sprechen.
Diese Beratung ist für Sie gratis.
Dabei sprechen Sie mit einem Mitarbeiter.
Welche Belastung haben Sie?
Erklären Sie es uns.
Wir hören Ihnen gern zu und beraten Sie.
Sie bekommen alle wichtigen Informationen.
Und wir helfen Ihnen mit dem Antrag.
Vielleicht lehnt die Kranken-Kasse Ihren Antrag ab.
Auch darauf können Sie antworten.
Das Fach-Wort heißt:
Widerspruch.
Wir helfen Ihnen dabei.

Die Kranken-Kasse bezahlt die Kur.
Sie bezahlen nur einen kleinen Teil.
Das steht im Gesetz.
Sie müssen 10 Euro bezahlen für jeden Tag.
Für ein Kind bezahlen Sie aber nicht extra.
Vielleicht gibt es auch eine andere Unterstützung für Sie.
Wir beraten Sie gern.