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KinderkrankenpflegeBaby-Betreuer-Ausbildung und Vermittlung

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Babysitterausbildung und -vermittlung

Ansprechpartner

Tina Geib
Leitung Sozialstation
 
Sozialstation@kv-kls.drk.de
Tel: 0631 310 90 339
Barbarossastraße 27
67655 Kaiserslautern

Mütter und Väter brauchen gute Baby-Sitter...

Manchmal müssen Mütter und Väter entlastet werden.

Jemand muss auf das Kind aufpassen.

So eine Person nennt man auch:

Baby-Sitter.

Wann braucht man einen Baby-Betreuer?

  • Zur Entlastung im Alltag.
  • Wenn man arbeiten muss.
  • Wenn man einen Termin hat und etwas erledigen muss.

Brauchen Sie einen Baby-Betreuer?

Das Deutsche Rote Kreuz vermittelt Baby-Betreuer.

So bekommen Sie Unterstützung.

Von ausgebildeten und zuverlässigen Baby-Betreuern.

Unsere Vermittlung ist gemein-nützig.

  • Unsere Baby-Betreuer sind zwischen 14 und 27 Jahre alt.
  • Sie haben alle einen Kurs erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben Grund-Kenntnisse im Umgang mit Kindern.
  • Sie haben Grund-Kenntnisse in Erste Hilfe.
  • Sie kennen ihre Rechte und Pflichten.
  • Sie haben Grund-Kenntnisse in der Pflege von Säuglingen.

 

Unsere Leistungen

  • Versorgung nach Krankenhausaufenthalten
  • Versorgung akut kranker Kinder 
  • Durchführung ärztlicher Verordnungen
  • Anleitung der Eltern zur Pflege und Ernährung von Früh - bzw. Mangel- und Risikogeborenen
  • Überwachung der Beatmung
  • Pflege von körperlich und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen
  • Psychosoziale Betreuung von Familien mit besonderer Problemstellung
  • Pflege von chronisch kranken Kindern (onkologische und hämatologische Erkrankungen; neurologische Erkrankungen; Herz- Kreislauferkrankungen; Erkrankungen der Atemwegsorgane (Mukoviszidose); Erkrankungen des Verdauungstraktes; muskuläre Erkrankungen; Erkrankungen des Immunsystems (Aids, Rheuma, Autoimmunerkrankungen, Allergien); Nierenerkrankungen; Stoffwechselstörungen; Hauterkrankungen)


Grundsätzlich kommen examinierte Kinderkrankenschwestern/ -pfleger zum Einsatz.

Qualitätssicherung durch fortlaufende Schulungen, insbesondere in Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die sich mit der Pflege und Betreuung von Kindern beschäftigen, Bundesverband Häusliche Krankenpflege e.V. (BHK) und den kooperierenden Krankenhäusern.

Im Einzelfall ist das Hospitieren in der entlassenden Kinderklinik möglich, wenn dies der jeweiligen speziellen Pflegesituation des kranken Kindes entspricht.

Gemäß den Absprachen mit den Kostenträgern werden die Leistungsentgelte (Sondervereinbarungen) den Krankenkassen in Rechnung gestellt.