Unsere Leistungen
Grundsätzlich kommen examinierte Kinderkrankenschwestern/ -pfleger zum Einsatz.
Qualitätssicherung durch fortlaufende Schulungen, insbesondere in Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die sich mit der Pflege und Betreuung von Kindern beschäftigen, Bundesverband Häusliche Krankenpflege e.V. (BHK) und den kooperierenden Krankenhäusern.
Im Einzelfall ist das Hospitieren in der entlassenden Kinderklinik möglich, wenn dies der jeweiligen speziellen Pflegesituation des kranken Kindes entspricht.
Gemäß den Absprachen mit den Kostenträgern werden die Leistungsentgelte (Sondervereinbarungen) den Krankenkassen in Rechnung gestellt.