Blut-Spende
Ansprechpartner
Marina Senger
Leitung Betreuungsverein
m.senger@kv-kls.drk.de
Tel: 0631 - 80093 184
Barbarossastraße 27
67655 Kaiserslautern
Jeden Tag werden sehr viele Blut-Spenden gebraucht.
Blut spenden ist sehr wichtig.
Es rettet Leben.
Sie können beim Deutschen Roten Kreuz Blut spenden.
Dazu gibt es besondere Einrichtungen.
Diese Einrichtungen vom Deutschen Roten Kreuz nennt man:
Blut-Spende-Dienste.
Tragen auch Sie Verantwortung.
Spenden Sie Blut!
Damit helfen Sie Menschen in Not.
Zum Beispiel nach einem Unfall.
Für jede Blut-Spende sagen wir danke!
Ganz in meinem Sinne
Das Testament ist einseitig getroffene Verfügung mit der Sie Ihren Letzten Willen festlegen. Ein privates Testament kann jede/r erstellen, der mindestens 16 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist. Darin können auch Personen bedacht werden, die nicht gesetzliche Erben sind, oder die Verfügungsmöglichkeit der Erben über den Nachlass beschränken oder erweitern.
Das gesetzliche Erbe liegt im Erbfall kein Testament vor, wird das Erbe nach den gesetzlichen Regelungen verteilt: Sind Sie verheiratet und haben Kinder, erben Ihr Ehepartner und die Kinder gemeinschaftlich. Die Hälfte des Erbes erhält der Ehegatte, die andere Hälfte wird zwischen Ihren Kindern (auch nichtehelichen oder adoptierten) aufgeteilt. Sollte ein Kind verstorben sein, geht sein Erbteil auf dessen Nachkommen über. Ist die Ehe kinderlos geblieben, so erbt Ihr Ehegatte – Eltern, Geschwister, Neffen oder Nichten allerdings auch.
Der Pflichtteil - Ein Testament hat immer Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Ehegatten, Kinder und bei kinderlosen Ehen sogar Eltern des Erblassers haben grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil, den ihnen der Erblasser selbst durch eine ausdrückliche testamentarische Anordnung zu-meist nicht vorenthalten kann. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Schenkung - Bei einer Schenkung auf den Todesfall schenken Sie zum Beispiel einer Person oder einer gemeinnützigen Organisation bereits zu Lebzeiten einen Geldbetrag oder einen Vermögensgegenstand. Wirksam wird diese Schenkung jedoch erst im Todesfall. Bei Bankkonten gibt es die Möglichkeit eines Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall, der einer Unterschrift bei der Bank bedarf.
Was Sie beim Schreiben eines eigenhändigen Testament beachten müssen:
Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat rund um das Thema Testament zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
- Testament mit eigener Hand niederschreiben. Mit dem Computer oder der Schreibmaschine geschriebene Testamente sind unwirksam. Ein jüngeres Testament hebt ein älteres auf.
- Genau aufschreiben, wer Erbe sein soll. Stellen Sie auch klar, wer für den Fall des vorzeitigen Ablebens Ihres Erben an seine Stelle treten soll.
- Benennen Sie die Vermächtnisnehmer unter Angabe der vermachten Vermögensteile.
- Als Testamentsvollstrecker können Sie jede Person Ihres Vertrauens benennen. Denken Sie auch daran, die Vergütung zu regeln.
- Testament mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Ort und Datum sollten ebenfalls nicht fehlen.