Kosten für gesetzlich Versicherte: Voraussetzung für eine Kostenübernahme der Krankenfahrt durch Ihre Krankenkasse, ist die Verordnung (sog. Transportschein) Ihres Arztes und die Genehmigung Ihrer Krankenkasse.
Folgende Versicherte müssen den Transport nicht mehr vorab bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen:
Schwerbehinderte mit Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Pflegebedürftige mit im Pflegebescheid
Als gesetzlicher Versicherter übernehmen Sie zehn Prozent der Kosten pro Transport. Allerdings darf die Zuzahlung maximal zehn Euro betragen und ist auf ein Minimum von fünf Euro festgelegt worden.
Kosten für Privatversicherte: Erhalten Sie als Privatpatient eine Krankenbeförderung, sind Sie zunächst Selbstzahler und gehen in Vorleistung. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die vollen Kosten des Transportes.
Kosten für Selbstzahler: Für Selbstzahler fällt eine Einsatzpauschale an. Hinzu kommen die gefahrenen Kilometer. Zu einem Selbstzahler werden Sie, wenn für einen Transport kein medizinischer Grund vorliegt.
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