Gemeinsam anderen Helfen
Der Betreuungsverein im Deutschen Roten Kreuz (DRK) wurde 1992 gegründet, als das Betreuungsgesetz verabschiedet wurde. Damit brach für Hilfsbedürftige eine neue Ära. Während sie davor lebenslang entmündigt wurden, wird heute höchstens auf sieben Jahre eine gesetzliche Betreuung eingerichtet.
Dem Betreuungsverein gehören ehrenamtliche Betreuer an.
„Die Mitglieder des Betreuungsvereins unterstützen betroffene Menschen in ihrem täglichen Leben“, erklärt Martina Bürger, Leiterin des DRK-Betreuungsvereins. Dort arbeiten heute hauptamtlich eine Pädagogin, eine Sozialpädagogin und eine Altenpflegerin. Was den Verein ausmacht, sind aber die ehrenamtlichen Mitarbeiter. Sie werden vom Vormundschaftsgericht als gesetzliche Betreuer bestellt.
Jährlich werden 25 Mitglieder nachgewiesen. Davon sind ständig acht bis 15 aktiv. „Meistens handelt es sich bei den betreuten Personen und Menschen mittleren Alters. Sie können aufgrund psychischer oder körperlicher Erkrankungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln“, erklärte Martina Bürger. Eine Entmündigung galt früher vollständig für alle Lebensbereiche. Heute werden einzelne unterstützungsrelevante Aufgabenbereiche benannt.
Waltraud Bressem berichtet von ihren Aufgaben: „Ich wurde für eine herzkranke Frau, die in einem Heim lebt, bestellt. Bei ihr prüfe ich die Vermögenssorge und stelle Anträge.“ Es gibt weniger schöne Situationen, die ein Betreuer meistern muss. „Die Frau die ich betreue, lebt in einem Altenheim“ , erzählt Peter Domasch. „Nachdem ich die Betreuung übernommen habe, hat ihr Sohn die Zahlungen eingestellt. Meine Aufgabe ist es nun, das Problem vor Gericht zu lösen.“
Martina Bürger versucht mit ihrem Team, den Betreuungsverein und seine Aufgaben bekannt zu machen. Dazu hält sie jeden Mittwoch im Westpfalz-Klinikum eine Sprechstunde. Sie führt mit Interessenten, sie sich als Betreuer beworben haben, einige Gespräche, um herauszufinden, ob sie für die Aufgabe geeignet sind. Die Bewerber müssen mindestens 18 sein. „Den Vorschlag für eine ehrenamtliche Mitgliedschaft geben wir der Betreuungsbehörde und dem Gericht weiter“, schildert die Vorsitzende das weitere Vorgehen. „Unsere Leute werden mit ihrer Aufgabe nicht alleine gelassen. Wir treffen uns regelmäßig zum Austausch“, erklärte sie.
Im DRK-Betreuungsverein kann jeder Informationen rund um private Versorgungsmöglichkeiten erhalten. Es gibt Informations- und Beratungsgespräche zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Quelle: Rheinpfalz (mmg)