Fahrerlaubnisverordnung verabschiedet
Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ wird nach Übergangsfrist eingestellt. Am Freitag, 25.09.2015 wurde der Entwurf der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung" im Bundesrat behandelt.
Auf der Bundesratsseite wird hierzu folgender Beschluss mitgeteilt: "Länder stimmen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zu. Der Bundesrat hat am 25. September 2015 einer Verordnung der Bundesregierung zur Straffung der Erste-Hilfe-Ausbildung unter der Bedingung zugestimmt, dass das Verfahren für die Behörden noch weiter vereinfacht wird. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück, die die geänderte Verordnung verkünden kann.“
Einheitliche Erste-Hilfe-Schulung für alle Klassen
Die neuen Regeln dienen der Anpassung des Fahrerlaubnisrechts im Bereich der "Erste-Hilfe-Ausbildung". Künftig gibt es nur noch eine Schulung in Erster Hilfe für alle Fahrerlaubnisklassen.
NEU: Der „Rotkreuzkurs“ - Ein Kurs für Alle
Die bisherige Unterscheidung in "Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen" und "Erster Hilfe Grundkurs" wird aufgegeben. Die „Ausbildung in Erster Hilfe“ („Rotkreuzkurs“) umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und ermöglicht dem Teilnehmer durch praxisnahe Übungen und einfache Handlungsstrategien sich auf Notfälle optimal vorzubereiten.
Diese Erste Hilfe-Kurse entsprechen den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen sowie der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001). Das bedeutet, dass man nach Absolvierung des Rotkreuzkurses auch als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden kann.
Sämtliche Straßenverkehrsämter sind bereits informiert. Viel Spaß im Rotkreuzkurs!
Hintergrund:
Die gemeinsame europaweite Studie des Deutschen Roten Kreuzes und des ADAC zur Ersten Hilfe im Straßenverkehr in 14 Ländern im Jahr 2013 hat gezeigt: Die Deutschen wollen im Ernstfall zwar helfen, können es praktisch aber meistens nicht. Besonders die wichtige Herz-Lungen-Wiederbelebung beherrschen nur Wenige. Dies war der wesentliche Anstoß die Erste Hilfe-Ausbildung zu reformieren, und künftig weniger Theorie und mehr Praxis in den Mittelpunkt zu stellen.
Die gesetzliche Unfallversicherungsträger haben u.a. angesichts dieser Tatsachen beschlossen, die didaktische Vermittlung der Lernthemen in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Erste Hilfe zu überarbeiten. Mehr praktische Übungen, weniger Medizintheorie, sollen künftig die Handlungsfähigkeit und den Lerneffekt bei den Kursteilnehmern nachhaltig verbessern. Teilnehmerinteressen, sich verändernde Risikoszenarien, Lerngewohnheiten und Lebenswelten der Zielgruppen stehen dabei stärker im Fokus.
Zum 1. April 2015 gab es umfangreiche Änderungen in der Erste Hilfe Aus- und Fortbildung: Der Lehrgang „Erste Hilfe Ausbildung“ (Rotkreuzkurs) dauert nunmehr 9 statt 16 Unterrichtseinheiten und ersetzt den "Erste-Hilfe-Lehrgang“ für Ersthelfer in Betrieben. Im Zuge dieser Revision sollten auch alle Führerscheinanwärter jeder Fahrzeugklasse (PKW und LKW) den neuen Rotkreuzkurs besuchen können. Landesweit investierte das rheinland-pfälzische Rote Kreuz rund 150.000 Euro, um das praxisorientierte attraktive Konzept auf pädagogisch und didaktisch neuestem Wissensstand umzusetzen.
1. Auf Sicherheit achten: An Unfallorten im Straßenverkehr unbedingt eine Warnweste tragen, Unfallstelle absichern (Warndreieck); zuerst Gefahren für sich und andere einschätzen. Nur wenn man selbst nicht in Gefahr gerät, kann man helfen.
2. Einen ersten Überblick über die Situation verschaffen: Wer ist verletzt? Wer braucht als Erster Hilfe?
3. Erste Hilfe ist Teamarbeit: Laut „Hilfe” rufen: Die Umgebung deutlich auf den Notfall aufmerksam machen. Also direkt ansprechen und die notwendigen Maßnahmen durch konkrete Ansagen verteilen (z.B. „Sie mit dem roten Pulli, wählen Sie den Notruf 112”).
4. Sofort Notruf absetzen – 112 gilt europaweit, überall und kostenlos: Möglichst schnell den Rettungsdienst verständigen: Wo hat sich der Notfall ereignet? Den Standort möglichst exakt angeben und auf weitere Fragen vorbereitet sein, wie z.B. Was ist geschehen? Wie viele Personen sind betroffen? Unbedingt abwarten, bis die Rettungsleitstelle alle wichtigen Infos abgefragt hat und das Gespräch beendet.
5. Kontakt zum Betroffenen aufnehmen und halten: auf Augenhöhe zum Betroffenen begeben und mitteilen, das man bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bei der Person bleiben wird. Dabei immer dem Betroffenen erklären was man tut. Zuhören und die Wünsche der verletzten Person beachten. Einfach nur da sein hilft schon, eine Hand, ein tröstendes Wort, Abschirmen gegen neugierige Blicke.
6. Betroffene medizinisch versorgen: Beim Verbinden von Wunden immer Einmalhandschuhe benutzen!
7. Vorbereitet sein: Überprüfen Sie Ihren Verbandkasten im Auto: Ist er vollständig, das Verbrauchsdatum nicht überschritten? Am besten auch für zu Hause und für Rad- und Wandertouren einen bereithalten.
Und besonders wichtig: Erste-Hilfe-Kenntnisse immer mal auffrischen.